WEIGERTGrunderwerbsteuer

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Vier Fälle, in denen das Finanzamt oft zu viel verlangt. Finden Sie Ihren, laden Sie den Bescheid hoch.

Grundstück und Bauvertrag

Sie haben ein Grundstück gekauft und bauen lassen; das Finanzamt besteuert auch das Haus. Für Bauherren ab 10.000 € streitiger Steuer.

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Investor und Generalübernehmer

Ihr Unternehmen hat ein Grundstück gekauft und über einen Generalübernehmer bebaut; der Bescheid erfasst die Bauleistung. Ab rund 100.000 € streitiger Steuer.

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Befreiungen nach § 3 GrEStG

Übertragung in der Familie, nach Scheidung, aus dem Nachlass oder als Schenkung, und trotzdem ein Bescheid. Wir prüfen, ob die Befreiung greift.

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Verkäufer als Gesamtschuldner

Der Käufer zahlt nicht, das Finanzamt hält sich an Sie. Wir prüfen die Ermessensentscheidung und den Rückgriff.

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Ihr Fall ist nicht dabei?

Diese Seite behandelt nur die vier Fälle. Andere Fragen zur Grunderwerbsteuer übernehmen wir nicht.

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Ein Angebot der Dr. Daniel Weigert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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kanzlei@grunderwerbsteuerkanzlei.de

Dr. Daniel Weigert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht; er ist kein Steuerberater und kein Fachanwalt für Steuerrecht.

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