WEIGERTGrunderwerbsteuer

Befreiungen nach § 3 GrEStG

Nicht jeder Eigentumswechsel kostet Grunderwerbsteuer. Das Gesetz stellt bestimmte Übertragungen in der Familie frei. Das Finanzamt wendet das nicht immer richtig an.

Der Fall

Sie haben ein Grundstück vom Ehepartner, nach der Scheidung, von den Eltern, aus einer Erbengemeinschaft oder als Schenkung erhalten, und trotzdem kommt ein Bescheid. Oder das Finanzamt erkennt die Befreiung nur zum Teil an, etwa bei einer Schenkung gegen Übernahme der Schulden. Streitig sind dabei meist 10.000 bis 50.000 €.

Worauf es ankommt

Befreit sind unter anderem Übertragungen zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, die Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung, Übertragungen zwischen Eltern und Kindern, der Erwerb aus einem Nachlass durch Miterben und Schenkungen, soweit sie unentgeltlich sind. Nicht befreit sind Übertragungen zwischen unverheirateten Partnern und, von Ausnahmen abgesehen, zwischen Geschwistern. Entscheidend sind der genaue Weg der Übertragung, die Reihenfolge der Verträge und die Frage, welcher Teil entgeltlich ist. Manchmal wäre ein anderer Weg steuerfrei gewesen; dann prüfen wir, ob sich das noch heilen lässt.

Was wir tun

Wir prüfen Bescheid und Übertragungsvertrag, legen Einspruch ein und klagen vor dem Finanzgericht, wenn das Finanzamt bei seiner Ansicht bleibt. Steht die Übertragung noch bevor, sagen wir Ihnen vor dem Notartermin, welcher Weg steuerfrei ist.

Ablauf und Kosten

1

Hochladen

Bescheid und Vertrag hochladen, Erstberatung buchen.

2

Erstberatung

Innerhalb von drei Werktagen sagen wir Ihnen, ob die Befreiung greift und was der Einspruch kostet.

3

Einspruch

Einspruch und, wenn nötig, Klage.

Erstberatung 297,50 € einschließlich Umsatzsteuer; sie entfällt, wenn Sie uns beauftragen. Einspruch und Klage rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem streitigen Steuerbetrag ab; den Betrag nennen wir Ihnen vor dem Auftrag. Wir übernehmen Fälle ab 10.000 € streitiger Steuer und wenn bis zum Fristablauf noch mindestens fünf Werktage bleiben. Im Einspruchsverfahren erstattet das Finanzamt keine Anwaltskosten, auch bei Erfolg; nach einer erfolgreichen Klage höchstens die gesetzliche Vergütung. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, klären Sie mit ihr; den Einspruch decken die meisten Tarife nicht.

Prüfen.Klagen.Zurückholen.

WEIGERT Grunderwerbsteuer

Ein Angebot der Dr. Daniel Weigert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Taunusanlage 9–10
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Telefon 069 247458066
kanzlei@grunderwerbsteuerkanzlei.de

Dr. Daniel Weigert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht; er ist kein Steuerberater und kein Fachanwalt für Steuerrecht.

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