WEIGERTGrunderwerbsteuer
Ein Thema: GrunderwerbsteuerEinspruch und Klage gegen Ihren Bescheid
Prüfen.
Steuer auf das Haus, das noch nicht steht?
Wer ein Grundstück kauft und darauf bauen lässt, bekommt oft einen Bescheid, der auch die Baukosten besteuert. Das ist nicht immer richtig. Wir prüfen den Bescheid, legen Einspruch ein und klagen, wenn es nötig ist. Ein Anwalt, von der Prüfung bis zum Finanzgericht.
Vier Fälle, ein Thema
Grundstück und Bauvertrag
Das Finanzamt rechnet das Haus in die Steuer ein.
Investor und Generalübernehmer
Dieselbe Frage bei Projekten ab sechsstelligen Beträgen.
Befreiungen nach § 3 GrEStG
Trennung, Erbauseinandersetzung, Schenkung: wann keine Steuer anfällt.
Verkäufer als Gesamtschuldner
Wenn das Finanzamt beim Verkäufer kassiert.
So läuft es
Hochladen
Bescheid und Kaufvertrag hochladen, Erstberatung buchen.
Erstberatung
Innerhalb von drei Werktagen (Unternehmen: fünf) sagen wir Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt und was er kostet.
Einspruch und Klage
Wir halten die Frist, führen das Verfahren und berichten Ihnen.
Erstberatung 297,50 € einschließlich Umsatzsteuer, entfällt bei Mandatserteilung. Bauherren: gesetzliche Vergütung, der Betrag steht vor dem Auftrag fest. Unternehmen: 400 € netto je Stunde.
Ein Bescheid.Eine Prüfung.Eine klare Antwort.