WEIGERTGrunderwerbsteuer
Investor und Generalübernehmer
Das Finanzamt besteuert bei Ihrem Projekt nicht das Grundstück, sondern das fertige Objekt. Bei sechsstelligen Beträgen lohnt die Prüfung.
Der Fall
Ihr Unternehmen kauft ein Grundstück und lässt es von einem Generalübernehmer oder Projektentwickler bebauen. Das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Bauleistung fest, weil es beide Verträge als einheitlichen Erwerb wertet. Bei 5 Mio. € Baukosten sind das bis zu 325.000 € Steuer, oft nachträglich festgesetzt, wenn der Bauvertrag erst nach dem Grundstückskauf unterschrieben wurde.
Worauf es ankommt
Maßgeblich ist, ob Verkäufer und Bauseite beim Grundstücksgeschäft zusammengewirkt haben und ob Ihr Unternehmen beim Kauf an das Bauvorhaben gebunden war. Eigene Ausschreibung, Wechsel des Generalübernehmers, wesentliche Änderungen der Planung oder ein Bauvertrag ohne Verbindung zum Verkäufer sprechen gegen die Einheit. Das Finanzamt muss den Zusammenhang belegen; wir prüfen, ob es das kann.
Was wir tun
Einspruch mit Begründung, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, damit Sie den streitigen Betrag nicht vorfinanzieren, und Klage vor dem Finanzgericht. Wir stimmen uns mit Ihrem Steuerberater ab; er bleibt zuständig, wir führen das Verfahren.
Ablauf und Kosten
Hochladen
Bescheid, Kaufvertrag und Generalübernehmervertrag hochladen.
Einschätzung
Innerhalb von fünf Werktagen mit Angabe des voraussichtlichen Umfangs.
Verfahren
Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Klage.
Erstberatung 250 € netto, entfällt bei Beauftragung. Abrechnung nach Zeit, 400 € netto je Stunde, mindestens die gesetzliche Vergütung; den voraussichtlichen Umfang nennen wir Ihnen vor dem Auftrag. Wir übernehmen Fälle ab rund 100.000 € streitiger Steuer und wenn bis zum Fristablauf noch mindestens fünf Werktage bleiben.
Ein Bescheid.Eine Prüfung.Eine klare Antwort.