WEIGERTGrunderwerbsteuer
Themen
Vier Fälle, in denen das Finanzamt oft zu viel verlangt. Finden Sie Ihren, laden Sie den Bescheid hoch.
Grundstück und Bauvertrag
Sie haben ein Grundstück gekauft und bauen lassen; das Finanzamt besteuert auch das Haus. Für Bauherren ab 10.000 € streitiger Steuer.
Investor und Generalübernehmer
Ihr Unternehmen hat ein Grundstück gekauft und über einen Generalübernehmer bebaut; der Bescheid erfasst die Bauleistung. Ab rund 100.000 € streitiger Steuer.
Befreiungen nach § 3 GrEStG
Übertragung in der Familie, nach Scheidung, aus dem Nachlass oder als Schenkung, und trotzdem ein Bescheid. Wir prüfen, ob die Befreiung greift.
Verkäufer als Gesamtschuldner
Der Käufer zahlt nicht, das Finanzamt hält sich an Sie. Wir prüfen die Ermessensentscheidung und den Rückgriff.
Ihr Fall ist nicht dabei?
Diese Seite behandelt nur die vier Fälle. Andere Fragen zur Grunderwerbsteuer übernehmen wir nicht.
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