WEIGERTGrunderwerbsteuer
Ablauf und Kosten
Drei Schritte, und vor jedem Schritt wissen Sie, was er kostet.
Ablauf
Hochladen
Bescheid und Verträge hochladen, Erstberatung buchen und bezahlen. Sie erhalten eine Bestätigung mit Termin.
Erstberatung
Innerhalb von drei Werktagen (Unternehmen: fünf) telefonisch oder per Video: ob sich der Einspruch lohnt, was er kostet, welche Frist läuft.
Einspruch und Klage
Sie beauftragen. Wir legen fristgerecht Einspruch ein, beantragen bei Bedarf die Aussetzung der Vollziehung und klagen vor dem Finanzgericht, wenn das Finanzamt nicht abhilft.
Kosten für Bauherren und private Eigentümer
Erstberatung: 297,50 € einschließlich Umsatzsteuer; sie entfällt, wenn Sie uns beauftragen. Einspruch und Klage rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem streitigen Steuerbetrag ab. Für den Einspruch vereinbaren wir mit Ihnen eine Geschäftsgebühr mit dem Faktor 2,0. Beispiele, jeweils einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer:
| Streitiger Steuerbetrag | Einspruch | Klage mit Verhandlung | Klage ohne Verhandlung |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 1.575,56 € | 1.614,35 € | 683,30 € |
| 110.000 € | 4.200,70 € | 4.305,12 € | 1.798,98 € |
| 500.000 € | 8.953,56 € | 9.176,80 € | 3.818,95 € |
Die Beträge dazwischen steigen stufenweise mit dem Streitwert; Ihren Betrag nennen wir Ihnen vor dem Auftrag. Bei der Klage kommen Gerichtskosten hinzu, die das Finanzgericht vorab erhebt. Wir übernehmen Fälle ab 10.000 € streitiger Steuer und nur, wenn bis zum Fristablauf noch mindestens fünf Werktage bleiben; sonst nur ein fristwahrender Einspruch gegen Vorschuss.
Kosten für Unternehmen
Erstberatung 250 € netto, entfällt bei Beauftragung. Danach Abrechnung nach Zeit: 400 € netto je Stunde, mindestens die gesetzliche Vergütung. Den voraussichtlichen Umfang nennen wir Ihnen vor dem Auftrag; Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Fälle ab rund 100.000 € streitiger Steuer.
Was Sie vorher wissen sollten
Im Einspruchsverfahren erstattet das Finanzamt keine Anwaltskosten, auch wenn Sie gewinnen. Nach einer erfolgreichen Klage erstattet es höchstens die gesetzliche Vergütung; die Differenz zur vereinbarten Gebühr tragen Sie. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, klären Sie mit ihr vor dem Auftrag; die meisten Tarife decken erst die Klage, nicht den Einspruch, und höchstens die gesetzliche Vergütung. Wir arbeiten nicht gegen Erfolgshonorar.
Ein Bescheid.Eine Prüfung.Eine klare Antwort.