WEIGERTGrunderwerbsteuer

Verkäufer als Gesamtschuldner

Sie haben verkauft, der Käufer sollte die Steuer zahlen, und jetzt steht der Bescheid in Ihrem Briefkasten.

Der Fall

Nach dem Gesetz schulden Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer gemeinsam. Im Kaufvertrag übernimmt sie der Käufer; zahlt er nicht, kann das Finanzamt den Verkäufer in Anspruch nehmen. Das trifft Sie, wenn der Käufer zahlungsunfähig oder nicht mehr erreichbar ist.

Worauf es ankommt

Das Finanzamt muss bei der Wahl des Schuldners sein Ermessen ausüben und begründen. Es muss sich zuerst ernsthaft an den Käufer halten, der die Steuer vertraglich übernommen hat; erst wenn das erfolglos bleibt, darf es den Verkäufer heranziehen. Fehlt diese Begründung, oder hat das Finanzamt die Vollstreckung beim Käufer gar nicht versucht, ist der Bescheid angreifbar. Daneben steht Ihr Rückgriff gegen den Käufer aus dem Kaufvertrag.

Was wir tun

Wir prüfen die Ermessensentscheidung und legen Einspruch ein, beantragen Aussetzung der Vollziehung oder Stundung, wenn das angezeigt ist, und klagen, wenn das Finanzamt sein Ermessen nicht nachholt. Den Rückgriff gegen den Käufer bereiten wir vor und sagen Ihnen vorher, ob er wirtschaftlich Sinn hat.

Ablauf und Kosten

1

Hochladen

Bescheid, Kaufvertrag und Schriftverkehr mit dem Finanzamt hochladen.

2

Erstberatung

Innerhalb von drei Werktagen (Unternehmen: fünf) sagen wir Ihnen, ob der Einspruch Aussicht hat und was er kostet.

3

Verfahren

Einspruch, Aussetzung, Klage.

Erstberatung 297,50 € einschließlich Umsatzsteuer (Unternehmen 250 € netto), entfällt bei Beauftragung. Private Verkäufer: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem streitigen Betrag, Betrag vorher bekannt; Unternehmen: 400 € netto je Stunde. Wir übernehmen Fälle ab 10.000 € streitiger Steuer und wenn bis zum Fristablauf noch mindestens fünf Werktage bleiben. Im Einspruchsverfahren erstattet das Finanzamt keine Anwaltskosten; Rechtsschutzversicherungen decken den Einspruch meist nicht.

Ein Bescheid.Eine Prüfung.Eine klare Antwort.

WEIGERT Grunderwerbsteuer

Ein Angebot der Dr. Daniel Weigert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Taunusanlage 9–10
60329 Frankfurt am Main
Telefon 069 247458066
dw@grunderwerbsteuerkanzlei.de

Dr. Daniel Weigert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht; er ist kein Steuerberater und kein Fachanwalt für Steuerrecht.

Impressum
Datenschutz