WEIGERTGrunderwerbsteuer
Grundstück und Bauvertrag
Sie haben ein Grundstück gekauft und ein Haus bauen lassen. Der Bescheid besteuert beides, obwohl Sie nur das Grundstück erworben haben.
Der Fall
Sie kaufen ein Grundstück vom Verkäufer und schließen mit einem Bauträger oder Fertighausanbieter den Bauvertrag. Das Finanzamt rechnet die Baukosten in die Grunderwerbsteuer ein, weil es Grundstück und Haus als ein Geschäft ansieht. Bei 300.000 € Baukosten sind das je nach Bundesland 10.500 bis 19.500 € zusätzliche Steuer.
Worauf es ankommt
Das Finanzamt darf das Haus nur dann besteuern, wenn Grundstückskauf und Bauvertrag objektiv zusammengehören: wenn Ihnen das Haus schon vor dem Grundstückskauf angeboten wurde, wenn Verkäufer und Baufirma zusammenwirken oder wenn Sie beim Grundstückskauf an den Bauvertrag gebunden waren. Fehlt dieser Zusammenhang, oder weicht das gebaute Haus wesentlich vom damaligen Angebot ab, ist die Steuer auf das Haus falsch. Das entscheidet sich an Daten, Unterschriften und dem Schriftverkehr vor dem Notartermin.
Was wir tun
Wir prüfen Bescheid, Kaufvertrag, Bauvertrag und die Zeitfolge. Lohnt der Einspruch, legen wir ihn innerhalb der Monatsfrist ein und begründen ihn. Bleibt das Finanzamt dabei, klagen wir vor dem Finanzgericht und vertreten Sie im Termin, bundesweit. Sie haben einen Ansprechpartner, der das Verfahren selbst führt.
Ablauf und Kosten
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Bescheid und Verträge hochladen, Erstberatung buchen.
Erstberatung
Innerhalb von drei Werktagen sagen wir Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt und was Einspruch und Klage kosten.
Einspruch und Klage
Sie beauftragen, wir halten die Frist und führen das Verfahren.
Erstberatung 297,50 € einschließlich Umsatzsteuer; sie entfällt, wenn Sie uns beauftragen. Einspruch und Klage rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem streitigen Steuerbetrag ab; den Betrag nennen wir Ihnen vor dem Auftrag. Wir übernehmen Fälle ab 10.000 € streitiger Steuer und wenn bis zum Fristablauf noch mindestens fünf Werktage bleiben. Im Einspruchsverfahren erstattet das Finanzamt keine Anwaltskosten, auch bei Erfolg; nach einer erfolgreichen Klage höchstens die gesetzliche Vergütung. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, klären Sie mit ihr; den Einspruch decken die meisten Tarife nicht.
Prüfen.Klagen.Zurückholen.